Verlängerung der Qualifikation "Zertifizierter Prozess-Auditor VDA 6.3"

Grafik zur Verlängerung "Zertifizierter Prozess-Auditor VDA 6.3".
Voraussetzungen zur Verlängerung
"Zertifizierter Prozess-Auditor VDA 6.3".

Laut der DIN EN ISO 19011 sind Auditor/innen dazu angehalten, ihre Kompetenz ständig zu verbessern. Hierzu gehört auch die berufliche Weiterbildung, zum Beispiel durch Selbststudium und Schulungen.

Zielgruppe

Zertifizierte Prozess-Auditor/innen VDA 6.3 (2016) mit gültigem VDA-Zertifikat.

Voraussetzungen zur Verlängerung

  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der VDA 6.3 – Upgrade-Schulung: von VDA 6.3 (2016) zu VDA 6.3 (2023)
  • Nachweis der Auditerfahrung:
      • Mindestens 5 Audits (mit mindestens 10 Audittagen) als verantwortliche/r Auditor/in im Gültigkeitszeitraum.
      • Bei weniger als 5 Prozessaudits (mit weniger als 10 Audittagen) als verantwortliche/r Auditor/ in im Gültigkeitszeitraum ist ein Nachweis über die Teilnahme an dem Workshop für zertifizierte Prozess-Auditor/innen VDA 6.3 (ID 341) erforderlich.

Um die Qualifikation betreffend VDA 6.3 (2016) erfolgreich verlängern zu können, muss der entsprechende Antrag vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

Die Gültigkeit von Zertifikaten ist daher bewusst zeitlich begrenzt. Durch diese Prüfung mit Zertifikatsabschluss können Sie Ihre Fertigkeiten erneut bestätigen lassen und so ein aktuelles und gültiges VDA-Zertifikat nachweisen.

Antrag Verlängerung

Zertifikat

Nach dem positivem Entscheid des Antrages wird ein neues Zertifikat mit registrierter Nummer ausgestellt.

Preis

165,- EUR zzgl. MwSt.

Die Bearbeitungsgebühr beinhaltet die Antragsprüfung, die Ausstellung und Zusendung des neuen digitalen VDA-Zertifikats.

Information

Das neue Zertifikat VDA 6.3:2023 ist 5 Jahre gültig. Für die nächste Verlängerung werden 10 Audits mit mindestens 20 Audittagen gefordert (mindestens 16 Tage “onsite” und max. 4 Tage “remote”).

© by VDA QMC

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